DJV begrüßt Europäische
Charta für Pressefreiheit

BERLIN/STUTTGART - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die am Montag, dem 25. Mai 2009, in Hamburg verabschiedete Europäische Charta für Pressefreiheit. „Sie ist ein richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichen Rechten für alle Journalistinnen und Journalisten in Europa“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

„Die Charta muss Eingang finden in die europäische Politik und zur Grundlage der nationalen Gesetzgebungen werden.“ Zur vollständigen und umfassenden Pressefreiheit gehörten auch, so der DJV-Vorsitzende, die Freiheit der Journalistinnen und Journalisten von Versuchen wirtschaftlicher Einflussnahme auf die Berichterstattung und die innere Pressefreiheit in den Redaktionen.

Die Charta entspricht dem Leitantrag zur europäischen Pressefreiheit und der Standortbestimmung zur Redakteursfreiheit in Deutschland, die der DJV-Verbandstag 2004 und 2008 auf Antrag des Landesverbandes Baden-Württemberg beschlossen hat, so der Landesvorsitzende Karl Geibel. Diese Leitmotive zur Pressefreiheit waren auch Thema beim „Freiheitstag“ des DJV Baden-Württemberg am 20. Mai 2009 im Großen Sendesaal des SWR in Stuttgart, sie wurden von Michael Konken und Karl Geibel vorgetragen.

„Im demokratischen Kern wurden sie bereits von Philipp Jakob Siebenpfeiffer beim „Hambacher Fest“ am 22. Mai 1832 und im Gründungsjahr des DJV 1949 gefordert. Seit 60 Jahren steht dafür der DJV im Bund und seinen Landesverbänden“, resümiert Karl Geibel. „Etliche dieser Grundforderungen, also journalistische Grundrechte wurden in Deutschland und Europa bereits umgesetzt. Aber die Diskussion um die Charta zeigt, dass noch viel zu tun bleibt.“ Im Blick auf die Wahl des Europäischen Parlamentes am 17. Juni 2009 fordert Geibel die baden-württembergischen Europapolitiker auf, diese Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit zu stellen, da es vor allem in den neuen Beitrittsländern erhebliche Defizite gebe.

Die Charta, die von leitenden Journalisten aus 29 europäischen Ländern am Montag, dem 25. Mai 2009, in Hamburg verabschiedet wurde, betont die Bedeutung der freien Presse für die Demokratie und definiert den Schutz der Medien als wichtigen staatlichen Auftrag. Zensur und Repressalien gegen Journalisten dürfen nicht ausgeübt werden. Die Staaten müssen die freie journalistische Berufsausübung garantieren. Für unzulässig erklärt die Charta Überwachungen, Lauschaktionen oder Durchsuchungen von Redaktionen, Privaträumen oder Computern von Journalisten mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen. Druck von Regierungen, staatlichen Institutionen oder Unternehmen auf Medien wegen kritischer Berichterstattung wird in dem Papier deutlich angeprangert.

„Die Realität des journalistischen Berufsalltags in Europa zeigt“, so der DJV-Vorsitzende, „dass Verstöße gegen die Pressefreiheit eher die Regel als die Ausnahme sind.“ Staatlich angeordnete Bespitzelungen aufgrund geltender Sicherheitsgesetze in Deutschland, wirtschaftlicher Druck gegen regierungskritische Medien in Italien, Repressalien gegen Enthüllungsjournalisten in osteuropäischen Ländern seien die immer wieder zu beklagenden Kampfansagen an die Pressefreiheit.

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