Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für Freie im SWR abgeschlossen

Stuttgart (18.12.2009) – Für Freie, arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten beim SWR haben die Gewerkschaften ab 2010 einen Tarifvertrag  zur Entgeltumwandlung abgeschlossen.

Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil der Honorare steuer- und sozialabgabenfrei auf ein Konto bei der Debeka  oder der Pensionskasse Rundfunk fließen. Dieses Geld wird für eine spätere Zusatzrente angelegt. Bei der Debeka ist mit der Zusatzrente im Gegensatz zur Pensionskasse Rundfunk auch eine  Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden.
Für die tagesaktuell tätigen Journalisten ist es auch weiterhin möglich sich  beim Versorgungswerk der Presse auch gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Diese Möglichkeit haben nun auch die arbeitnehmerähnlichen Freien („12- a- Freie“).

Da die Entgeltumwandlung nur in einer bestimmten Größenordnung möglich ist, empfiehlt es sich für alle, aber vor allem für diejenigen, die schon entsprechende Verträge haben,  sich individuell beraten zu lassen.

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