Stuttgart (18.12.2009) – Für Freie, arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten beim SWR haben die Gewerkschaften ab 2010 einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen.
Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil der Honorare steuer- und sozialabgabenfrei auf ein Konto bei der Debeka oder der Pensionskasse Rundfunk fließen. Dieses Geld wird für eine spätere Zusatzrente angelegt. Bei der Debeka ist mit der Zusatzrente im Gegensatz zur Pensionskasse Rundfunk auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden.
Für die tagesaktuell tätigen Journalisten ist es auch weiterhin möglich sich beim Versorgungswerk der Presse auch gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Diese Möglichkeit haben nun auch die arbeitnehmerähnlichen Freien („12- a- Freie“).
Da die Entgeltumwandlung nur in einer bestimmten Größenordnung möglich ist, empfiehlt es sich für alle, aber vor allem für diejenigen, die schon entsprechende Verträge haben, sich individuell beraten zu lassen.
Termine 
13.-17.09.2010 - JA Stuttgart
40. Zeitschriftenseminar für Volontäre u. Seiteneinsteiger (I)
21.09.2010 - JA Stuttgart
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