STUTTGART – Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) hat zwei Verfahren geben Betreiber von Internetseiten mit jugendgefährdenden Inhalten aus Baden-Württemberg gewonnen. Die Webseiten-Betreiber hatten vor dem Amtsgericht Stuttgart die verhängten Bußgelder geklagt.
Auf der einen beanstandeten Internetseite waren pornografische Inhalte ohne Altersbeschränkung frei zugänglich. Die andere Internetseite verstieß gegen Jugendschutzbestimmungen, da sie Bilder von abgetriebenen Föten zeigte. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte die Seite daraufhin unter anderem wegen der Fotos indiziert.
Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag müssen die Anbieter bei Inhalten, die die Entwicklung Jugendlicher gefährden könnte, durch die Einrichtung einer geschlossenen Nutzergruppe sicherstellen, dass Minderjährige auf diese Seiten nicht zugreifen können. „Leider wird das Internet von manchem Anbieter immer noch als rechtsfreier Raum betrachtet. Bei allen Freiheiten ist der Jugendschutz ein hohes Gut, den es auch im Web zu bewahren gilt und der nicht mit Füßen getreten werden darf. Insofern sind die Urteile ein wichtiges Signal“, kommentiert LFK-Präsident Thomas Langheinrich.
Die Landesmedienanstalten sind für den Jugendschutz in den so genannten Telemedien, unter die auch das Internet fällt, zuständig. Ihr Organ, die Kommission für Jugendschutzmedien (KJM), prüft und bewertet mit Unterstützung von jugendachutz.net problematische Angebote aus Deutschland. Stellt sie fest, dass unzuverlässige oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Netz vorliegen, sorgt sie bzw. die zuständige Landesmedienanstalt für eine Änderung oder Einstellung des Angebotes. Dabei arbeitet die KJM auch eng mit der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zusammen. Im Jahr 2008 hat sich die Kommission für Jugendschutz mit über 200 Aufsichtsfällen in den Telemedien beschäftigt. Axel Dürr
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