Eine herbe Enttäuschung erlebten die Tarifvertragsparteien DJV und ver.di bei den Verhandlungen am 17.06.09 zum Thema „Videojournalist“.
Nachdem die Verhandlungen im Juni 2008 ergebnislos abgebrochen wurden, waren nach einem zwischenzeitlichen Spitzengespräch zwischen den Tarifvertragsparteien Hoffnungen auf den Abschluss der Tarifverhandlungen in diesem Punkt geweckt worden.
Leider mussten die Gewerkschaften schnell erkennen, dass der SWR lediglich bereit dazu war, die seit der Verlängerung der Pilotphase einseitig ausgegebene Anweisung: normaler Honorarrahmen (für Hintergrundberichte, Analysen und Reportagen) und Aufhebung der Bindung an die Grundregel „ein Tagessatz pro Sendeminute“(d.h. bei längerer Produktionszeit ist die tatsächlich benötigte Zeit zu vergüten) zu vereinbaren.
Eine gesonderte Tarifierung eines speziellen VJ-Honorars wurde ausgeschlossen. Man müsse die Lösung im bestehenden Honorarrahmen finden. Schließlich sei man sich nicht sicher, was eine Tätigkeit als VJ wert sei. Ein weiteres Tarifgespräch soll Ende 2009 stattfinden, wenn nach der neuen Pilotphase für Videojournalisten Erkenntnisse über Belastung, Aufwand und Wirkung des VJ durch eine Arbeitsgruppe des Senders analysiert sind.
Die Gewerkschaften kritisieren, dass eine Honorierung nach den oben genannten Kriterien freien Journalisten keinerlei Ausgleich und finanziellen Anreiz bietet, sich der zusätzlichen Arbeitsverdichtung einer VJ-Produktion auszusetzen, denn eine „herkömmliche“ Produktion wird genau gleich bezahlt.
Den Kolleginnen und Kollegen ist auf jeden Fall zu empfehlen, bei Verhandlungen mit den jeweiligen Abteilungsleitern den Honorarrahmen für Hintergrundberichte, Analysen und Reportagen (bis zu 301 €) vollständig auszuschöpfen. Gleiches gilt nach dem Wegfall der Regel „pro angefangene Minute ein Tag“ für die reale Arbeitszeit.