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Auf der Sitzung am 20.5.2009 in der Landesgeschäftsstelle hat der Gesamtvorstand als große Tarifkommission einer Änderung des „Tarifvertrages über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ beim Südwestrundfunk zugestimmt.
Durch die Änderung werden die sogenannten Bildungshonorare, d.h. Honorare für die Teilnahmen an Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse des SWR liegen, tarifvertraglich fixiert. Freie Journalistinnen und Journalisten erhalten somit die Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungen ohne für diesen Zeitraum auf Honorare verzichten zu müssen. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Höhe des Urlaubsentgelts aus dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen. Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte der Gesamtvorstand dem Ergebnis der Gehalts- und Honorartarifverhandlungen beim SWR sowie einer Regelung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 12 a Freie zugestimmt.
Termine 07.-11.05.2012 - JA Stuttgart
43. Zeitschriftenseminar
für Volontäre und
Seiteneinsteiger (III)
18.-12.06.2012 - JA Stuttgart
43. Zeitschriftenseminar
für Volontäre und
Seiteneinsteiger (IV)